Rechnungskauf möglich. Expressversand möglich - auch Gravurschmuck.

Rechtliches zur Hochzeit


Inhalt

1. Namensänderung bei der Hochzeit
2. Adressänderung nach der Hochzeit
3. Steuern für Ehepaare
4. Ehevertrag für die Hochzeit
5. Auslandshochzeit


Ehevertrag, Namensänderung etc. - Rechtliches zur Hochzeit

1. Namensänderung bei der Hochzeit

Eine Hochzeit bringt auch einige rechtlich zu beachtende Sachen mit sich. Als Erstes fällt einem da sicher die Frage nach dem Namen ein. Wer behält seinen Namen? Entscheidet man sich für einen gemeinsamen Namen? Zu der Hochzeitsvorbereitung gehört auch, sich darüber Gedanken zu machen. Denn der Name ist es ja, den man ein Leben lang trägt. Laut Gesetz gibt es 3 Möglichkeiten. Erstens, man kann seinen Namen behalten - das heißt, beide Ehepartner behalten ihren eigenen Namen, sind aber trotzdem verheiratet. Das passiert manchmal, wenn sich beide nicht einigen können. Zweitens, einer der Partner nimmt den Nachnamen des Partners an. Dabei muss es nicht sein, dass die Frau den Namen des Manns annimmt. Auch der Mann kann den Namen der Frau annehmen. Nach wie vor ist es aber üblich, dass die Frau den Namen des Mannes annimmt. Drittens, man entscheidet sich für einen Doppelnamen. Also eine Kombination beider Nachnamen. Hat einer der beiden Partner aber schon einen Doppelnamen, ist dies dann natürlich nicht möglich. Dann muss eine andere Lösung gefunden werden. Wie auch immer Sie sich entscheiden, bitte beachten Sie, die Änderung Ihres Namens bei Ihrem Einwohnermeldeamt, bei Ihrem Arbeitgeber, jeglichen Versicherungen und der Bank zu melden.

2. Adressänderung nach der Hochzeit

Ändern wird sich sicherlich nicht nur der Name, sondern auch die Adresse, wenn man zusammenzieht. Egal, ob es die erste gemeinsame Wohnung ist, man ein neu gebautes Haus bezieht oder einer beim anderen einzieht – die Adresse muss geändert werden. Aber wo muss ich die neue Adresse melden? Wer muss alles informiert werden? Als Erstesm und Wichtigstes sollte man, wie bei der Namensänderung, auf das Einwohnermeldeamt der Stadt gehen und die Adresse dort ändern lassen, also auf dem Personalausweis, dem Reisepass, aber auch in den Akten. Wie auch bei der Namensänderung sollten Sie Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben, bei Versicherungen, Banken, dem Finanzamt wegen der Lohnsteuerkarte, der Kfz-Zulassungsstelle, falls Sie ein Auto haben, den Stadtwerken und Internet- oder Telefonanbieter. Wie Sie sehen, ist hier Einiges zu beachten. Aber vergessen Sie nicht, auch Ihren Freunden und Familien Bescheid zu geben! Denn dass man verheiratet ist und zusammen wohnt, muss doch gefeiert werden. Und wo geht das besser als in der gemeinsamen Wohnung?

3. Steuern für Ehepaare

Wie schon im vorigen Absatz erwähnt, müssen Sie sämtliche Änderungen bezüglich Name und Adresse und so weiter beim Finanzamt melden. Denn Steuern müssen gezahlt werden, auch wenn man verheiratet ist. Dabei ist zu sagen, dass Verheiratete generell steuerlich im Vorteil sind als Alleinstehende. Aber auch hier gibt es Einiges zu beachten. Die Gesetzeslage in Deutschland sieht da Einiges vor. Wenn beide arbeiten gehen, müssen sie die Steuerklasse wechseln. Sie können aber auch den sogenannten Splittingtarif wählen, der es Ihnen ermöglicht, Steuern zu sparen. Dabei werden die Gehälter beider Lebenspartner als eins gezählt. Das Gesamteinkommen wird dann halbiert, egal wie viel jeder einzelne nun verdient. Von dieser Hälfte berechnet das Amt die Steuern. Diese errechnete Steuer wird dann aber wieder verdoppelt, da ja zwei Personen dran teilhaben. Daraufhin entsteht ein Steuervorteil. Man kann aber auch vom Splittingtarif abweichen und sein Einkommen getrennt besteuern lassen, vor allem wenn beide gleich viel verdienen, oder ungefähr gleich viel. Das ist dann ungefähr so wie bei Alleinstehenden. Somit bietet sich das Splitting an. Das klingt jetzt alles ziemlich verwirrend, aber beim Finanzamt nachfragen lohnt sich immer, die können Ihnen dann genau erklären, wie was läuft.

4. Ehevertrag für die Hochzeit

Was man vorrangig von prominenten Stars kennt, gewinnt immer mehr an Bedeutung – der Ehevertrag. Vom Notar beglaubigt, beinhaltet er alles rund ums Thema Geld. Ein Rechtsanwalt kann auch helfen, so einen Vertrag aufzusetzen oder bestimmte Punkte zu klären. Es ist natürlich, dass man erstmal zurückschreckt, wenn man der Partner einen drauf anspricht. Aber damit sichert man sich nur für den Notfall ab. Besonders wenn einer mehr Geld verdient oder hat, verschuldet ist oder es sein kann, dass Geld geerbt wird. Scheuen Sie sich nicht. Das heißt ja nicht, dass man sich nicht liebt. Oder vertraut. Der Vertrag sollte vor der Hochzeit aufgesetzt und beglaubigt werden. Dann tritt er mit der Hochzeit in Kraft. Macht man später einen Vertrag, wirkt der leider nicht rückwirkend. Also lieber vorher dran denken. Wenn Sie keinen Ehevertrag machen wollen, zählen Sie als sogenannte „Zugewinngemeinschaft“. Das heißt, dass errechnet wird, was jeder einzelne am Anfang und Ende hat und wer in der Ehe mehr Geld erwirtschaftet hat, muss diesen Gewinn an seinen Ex-Partner auszahlen. Um das zu verhindern, bietet es sich an, einen Ehevertrag mit Gütertrennung abzuschließen. Da erhält jeder seins. Besondere Regelungen gelten da aber auch hinsichtlich des Todes eines Partners. Aber das kann beim Anwalt geklärt werden. Wie Sie sehen, ist so ein Ehevertrag ganz schön umfangreich, lohnt sich aber womöglich einmal doch.

5. Auslandshochzeit

Wie Sie unter „Location“ nachlesen können, eignen sich nicht nur das heimatliche Standesamt oder die Kirche zur Hochzeit, sondern auch ausgefallenere Plätze, zum Beispiel im Ausland. Vor allem Reiselustige zieht es oft in Ausland, und warum nicht auch da heiraten? Jedoch sollten Sie einige Sachen beachten, bevor Sie Hals über Kopf in den Flieger stürzen. Seien Sie ganz genau bei der Auswahl Ihres Hochzeitsorts. Waren Sie schon mal in einem Land im Urlaub, das Ihnen gefallen hat? Und sich vorstellen können, dort zu heiraten? Sei es der Eiffelturm in Paris oder das Riesenrad in London, oder auch in Venedig mit anschließender Gondelfahrt – romantische Orte lassen sich überall finden. Um dort heiraten zu können, brauchen Sie zuallerst ein sogenanntes „Ehefähigkeitszeugnis“. Das stellt das örtliche Standesamt aus. Darin steht, dass Sie fähig sind, heiraten zu dürfen. So ein Zeugnis beinhaltet beide Namen, also braucht man nicht für jeden eins ausstellen lassen. Damit können Sie dann in dem jeweiligen Land Ihrer Wahl zu der Stelle gehen, die dafür verantwortlich ist. Das Zeugnis des deutschen Standesamtes erlaubt es Ihnen dann, im Ausland zu heiraten. Wie Sie sehen, ist es gar nicht so umständlich im Ausland zu heiraten. Was dann für Regelungen in dem jeweiligen Land gelten, ist natürlich ein anderes Problem.